Anforderungen an Fluchttürschlösser

„Sicher verschlossen“ und trotzdem „von jedem zu öffnen“ – ein Widerspruch? 

Die Gewährleistung von sicheren und funktionalen Fluchtwegen ist die oberste Prämisse bei der Auswahl von Türen, die in öffentlichen oder großen Gebäudekomplexen zum Einsatz kommen sollen. Besonders problematisch wird es, wenn der Eingang ins Gebäude oder der Durchgang zu sensiblen Bereichen eines Gebäudes auch gegen Einbrecher oder Unbefugte geschützt werden soll. Dann prallen zwei scheinbar widersprüchliche Anforderungen aufeinander: Die Türe soll sicher verschlossen und trotzdem von jedem zu öffnen sein. Gerade bei Außentüren kommt es hier zum Konflikt zwischen Fluchtwegvorgaben und Zugangskontrolle bzw. Einbruchschutz. Sowohl Planer als auch Betreiber von Flughäfen, Forschungseinrichtungen oder modernen Bürokomplexen stellt dies vor besondere Herausforderungen. Sie müssen hohe Fluchtsicherheitsanforderungen für ihr Gebäude erfüllen und dafür Sorge tragen, dass sich Fluchttüren jederzeit schnell und zuverlässig von jedem öffnen lassen. Zeitgleich müssen sie die Eingänge zum Gebäude oder zu sensiblen Gebäudebereichen vor unbefugtem Zutritt schützen.

Mit dem elektrisch kuppelbaren Schloss (EK-Schloss) für Fluchttüren produziert die Firma WILKA Schließtechnik GmbH (WILKA) aus Velbert die passende Lösung für Flucht- oder Brandschutztüren mit Zutrittskontrolle und entwickelt diese stetig weiter.
Die WILKA Lösung ermöglich es, ein- und zwei¬flüg¬lige Fluchttüren einfach an Zutritts- oder Gebäudema¬nage¬ment¬systeme anzuschließen. Dabei erfüllt sie sowohl die Anforderungen an den Einbruchschutz als auch an die Fluchtfunktionen. Eldar Halilovic, Leiter des Produktmanagement Metallprogramm und Fluchttürsysteme bei WILKA, erläutert Funktion und Weiterentwicklung dieser elektromechanischen Lösung.

Wie funktionieren die Türöffnung und der Zutritt über das elektrisch kuppelbare Schloss?

Eldar Halilovic: Der Zutritt für berechtigte Personen erfolgt über einen elektrisch kuppelbaren Außendrücker. Dies kann je nach Sicherheitsanforderung des Zutritt-Bereiches und je nach Anbringungsmöglichkeiten ein Wandleser, eine Wechselsprechanlage, eine Türöffner-Taste oder ein Zutrittskontrollsystem sein. Sobald der Zutritt aktiviert worden ist, wird die Außennuss im Schloss elektronisch angesteuert, der Drücker wird eingekuppelt und die Tür kann geöffnet werden. Um der zutrittsberechtigten Person zu signalisieren, dass die Tür nun geöffnet und ein Zutritt möglich ist, kann zudem ein akustisches Signal zugeschaltet werden.

Wie erfolgt die zuverlässige, sichere Schließung der Tür?

Eldar Halilovic: Die Tür befindet sich grundsätzlich im Abgeschlossenen-Modus. Es ist kein manuelles Abschließen der Türe notwendig. Die Türe kann auch nach einer berechtigten Öffnung nicht aus Versehen im unverschlossenen  Zustand bleiben, da nach Ablauf der individuell voreingestellten Zeit, 3 – 256 Sekunden, der Türdrücker in Leerlaufstellung bleibt. Diese sog. Schließzwangfunktion, wird bei Türen eingesetzt, bei denen grundsätzlich eine unberechtigte Öffnung von außen verhindert werden muss. Die Öffnung von der Außenseite erfolgt dann ausschließlich erst wieder nach erneuter erfolgreicher Zutrittsgewährung über den Außendrücker. Um zweiflügligen Türen im Einsatz noch mehr Stabilität zu geben und somit den Einbruchschutz zu erhöhen, besteht beim EK-Schloss für Fluchttüren die Möglichkeit einer zusätzlichen Obenverriegelung.

Wie wird bei einer Tür, die dauerverriegelt ist, die leichte und schnelle Öffnung bei Gefahr gewährleistet?

Eldar Halilovic: Unser EK-Schloss für Fluchttüren verfügt über die spezifizierte Panikfunktion C. Dies bedeutet, zusätzlich zu einem Außendrücker für den berechtigten Zugang, ist die Tür auf der Innenseite mit einer Panikfunktion z. B. einem Drücker oder einer Panikstange ausgerüstet. Die dauerverriegelte Tür kann von innen also zu jeder Zeit und von jeder Person einfach geöffnet werden. Dies gewährleisten die von uns für diesen Bereich eingehaltenen DIN EN Normen. Unsere EK-Fluchttürschlösser sind nach DIN EN 179 für Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte zugelassen und erfüllen zudem die DIN EN 1125 für Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange. Die Einhaltung dieser DIN EN Normen garantieren sowohl das sichere Entkommen durch eine Fluchttür mit nur einer einzigen Betätigung des Notausgangverschlusses als auch das sichere Entkommen durch eine Fluchttür ohne vorherige Kenntnis über die Betätigung des Anti-Panikverschlusses.

Wie werden Fehler beim Selbstverschluss der Tür und Manipulationsversuche, wie das Blockieren der Tür ausgeschlossen?

Eldar Halilovic: Zum einen haben unsere Konstrukteure hier eine intelligente Schließfolgeregelung von Falle, Hilfsfalle und Riegel eingesetzt, die eine Fehlfunktion, wie die des frühzeitigen Riegelausschlusses vor korrekter Türschließung, verhindert. Durch den Einsatz dieser intelligenten Regelung, gilt die Tür auch versicherungstechnisch als verschlossen. Zum anderen haben wir bei der Konstruktion bewusst auf einen Fallriegel verzichtet. Das gewährleistet mehr Sicherheit der separaten Sperrelemente. Die Zulassung unseres EK-Schlosses nach DIN EN 14846 für elektromechanisch betätigte Schlösser und Schließbleche bestätigt unserem elektrisch kuppelbaren Schloss zudem die Festigkeit, Schutzwirkung, Dauerfunktionstüchtigkeit und auch die Wirkungsweise der enthaltenen elektrischen und elektronischen Bauteilen. Für die Nutzer unserer Lösung bietet das Überwachungspaket weiterhin die Möglichkeit, den Riegel, den Schließbart und den Innendrücker zu kontrollieren. Das heißt, es kann über unsere Lösung z. B. im Überwachungs- oder Kontrollzentrum des Gebäudes angezeigt werden, welche Elemente des Schlosses in Funktion sind. Es wird angezeigt, ob die Türe gerade geöffnet wird, geschlossen ist, offensteht, künstlich offengehalten wird oder die Antipaniknuss gerade im Einsatz ist. Aber auch das Schloss selbst zeigt über eine Kontrolldiode an, ob es funktionsfähig ist. Letzteres ist vor allem für den verantwortlichen Elektro-Installateur bei der Inbetriebnahme des Schlosses eine große Unterstützung.

Sind Erweiterungen für das EK-Fluchttürschloss geplant?

Eldar Halilovic: Ja, wir entwickeln derzeit Erweiterungen für den elektronischen Zutritt mittels Smartphone, die dann auch als Lösung für Fluchtwege mit EK-Fluchttürschloss zur Verfügung stehen. Bisher war die Zutrittskontrolle mittels Smartphone über unsere WILKA easyApp Lösung in Verbindung mit der Installation eines e-Zylinders möglich. Ab September 2020 wird dieses ebenfalls über einen Wandleser mit Bluetooth® Schnittstelle möglich sein. Der Gebäudebetreiber oder -manager kann mit der WILKA easyApp Lösung alle damit verbundenen Vorteile auch für die eingesetzten Fluchttüren nutzen. Das heißt, er kann u.a. die Zutrittsberechtigungen nicht nur komfortabel, sondern dank der AES 128 Datenverschlüsselung auch sicher vom Smartphone aus vergeben und wieder entziehen. Und das für bis zu 250 Nutzer und 25 Türen. Allen, die noch mehr über diese Produktentwicklung erfahren möchten und vor allem live erleben möchten, bieten wir vom 22. bis 25. September 2020, auf der Security in Essen, auf unserem Stand 3D81 gerne die Möglichkeit dazu.

 

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